Winterdienst & Notdienst – zuverlässig durch die kalte Jahreszeit

Als Eigentümer oder Verwalter tragen Sie die Verkehrssicherungspflicht: Gehwege und Zugänge müssen bei Schnee und Glätte geräumt und gestreut sein — oft schon früh am Morgen. Unser Winterdienst übernimmt diese Verantwortung für Sie: Wir beobachten die Wetterlage, sind rechtzeitig vor Ort und dokumentieren unsere Einsätze, damit Sie im Fall der Fälle einen Nachweis haben.

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Hausmeister räumt frühmorgens Schnee vor einer Wohnanlage und streut den Gehweg

Unser Winterdienst umfasst

  • Räumen von Gehwegen, Zugängen, Zufahrten und Parkplätzen
  • Streuen mit geeignetem Streumittel — abgestimmt auf die kommunalen Vorgaben
  • Wetterbeobachtung und Einsatz ohne dass Sie anrufen müssen
  • Einsatzdokumentation als Nachweis für Ihre Verkehrssicherungspflicht
  • Nachstreuen bei überfrierender Nässe im Tagesverlauf
  • Notdienst bei kurzfristigen Wetterlagen

So arbeiten wir

Vor der Saison nehmen wir Ihre Flächen auf und legen Räumzeiten sowie Prioritäten fest — angelehnt an die kommunalen Satzungen Ihres Standorts. Im Winter entscheidet dann die Wetterlage, nicht Ihr Anruf: Unser Team ist bei Schneefall und Glätte automatisch im Einsatz, auf Wunsch mit Einsatzprotokoll je Objekt.

Die Räum- und Streupflicht — was auf Eigentümer zukommt

Die Verkehrssicherungspflicht für Gehwege liegt grundsätzlich bei der Kommune, wird aber in Kaarst, Neuss und Düsseldorf per Satzung auf die Anlieger übertragen. In der Praxis heißt das für Sie als Eigentümer, Vermieter oder Verwaltung: Gehwege müssen an Werktagen ab den frühen Morgenstunden begehbar sein, an Sonn- und Feiertagen etwas später, und die Pflicht endet abends. Die genauen Uhrzeiten, die geforderte Räumbreite und die Frage, welche Streumittel zulässig sind, unterscheiden sich von Stadt zu Stadt — Streusalz ist auf Gehwegen vielerorts eingeschränkt. Wer die Pflicht auf einen Dienstleister überträgt, bleibt in der Auswahl- und Kontrollverantwortung; genau deshalb dokumentieren wir unsere Einsätze. Verbindliche Auskunft zu Ihrer konkreten Rechtslage gibt Ihnen Ihre Kommune oder ein Rechtsanwalt — wir richten unsere Arbeit an den örtlichen Vorgaben aus.

Gehweg, Zufahrt oder Parkplatz — was jeweils zu tun ist

Nicht jede Fläche braucht dieselbe Behandlung. Beim öffentlichen Gehweg vor dem Grundstück zählt vor allem, dass ein durchgehender, sicher begehbarer Streifen frei ist und Gefahrenstellen wie Übergänge und Treppen abgestreut werden. Zufahrten und Stellplätze auf dem Grundstück sind Sache des Eigentümers und werden meist maschinell geräumt, damit Fahrzeuge und Rettungsdienste durchkommen. Hauseingänge, Treppen und Müllplätze sind erfahrungsgemäß die kritischen Punkte: Dort passieren die meisten Stürze, dort streuen wir zuerst. Bei Gewerbeobjekten kommt hinzu, dass Kunden- und Mitarbeiterparkplätze oft schon vor Geschäftsbeginn geräumt sein müssen — diese Zeiten legen wir vorab gemeinsam fest.

So läuft eine Wintersaison mit uns ab

Im Herbst besichtigen wir Ihre Flächen, halten Räumbreiten, Prioritäten und Zeitfenster schriftlich fest und vereinbaren, wo Streugutbehälter stehen. Von der ersten Frostnacht an beobachten wir die Wetterlage und rücken selbstständig aus — Sie müssen nicht anrufen. Bei anhaltendem Schneefall kommen wir mehrfach, bei überfrierender Nässe streuen wir im Tagesverlauf nach. Jeder Einsatz wird mit Datum und Uhrzeit erfasst; auf Wunsch erhalten Sie das Protokoll je Objekt. Am Saisonende räumen wir Streugutreste ab und besprechen, was im nächsten Winter anders laufen soll.

Notdienst über den Winter hinaus

Auch außerhalb der Wintersaison lassen wir Sie bei dringenden Problemen an Ihrer Immobilie nicht allein: Bei akuten Vorkommnissen sind wir für unsere Betreuungskunden kurzfristig erreichbar und kümmern uns um die Erstmaßnahmen.

In Kaarst, Neuss und Düsseldorf für Sie da

Die Räum- und Streupflichten regeln Kaarst, Neuss und Düsseldorf in ihren Satzungen jeweils eigenständig — Uhrzeiten, Räumbreiten und zulässige Streumittel weichen voneinander ab. Unsere Teams starten in Kaarst und fahren feste Routen durch Neuss, Düsseldorf, Meerbusch und Korschenbroich. Die kurzen Wege sind im Winter der entscheidende Punkt: Wer erst anfahren muss, kommt zu spät.

Häufige Fragen zu Winterdienst & Notdienst

Muss ich Sie bei Schneefall anrufen?

Nein. Wir beobachten die Wetterlage selbst und sind bei Schnee oder Glätte automatisch im Einsatz — inklusive der frühen Morgenstunden vor Arbeitsbeginn.

Bekomme ich einen Nachweis über die Einsätze?

Ja, auf Wunsch dokumentieren wir jeden Einsatz mit Datum und Uhrzeit je Objekt — ein wichtiger Nachweis, falls es trotz aller Sorgfalt zu einem Glätteunfall kommen sollte.

Übernehmen Sie auch nur einzelne Objekte oder kleine Flächen?

Ja, vom einzelnen Hauseingang bis zum Gewerbeparkplatz — wir stellen die Route für die Saison zusammen und nehmen auch kleinere Objekte in Kaarst, Neuss und Düsseldorf auf.

Wann muss ich den Winterdienst spätestens beauftragen?

Am besten im September oder Oktober. Dann können wir Ihre Flächen in Ruhe aufnehmen und fest in die Saisonroute einplanen. Kurzfristige Anfragen mitten im Winter nehmen wir an, sofern die Route es zulässt.

Welches Streumittel verwenden Sie?

Das richtet sich nach der Fläche und den kommunalen Vorgaben: Auf Gehwegen sind abstumpfende Mittel wie Splitt vielerorts vorgeschrieben, auf Zufahrten und Parkplätzen ist häufig anderes zulässig. Was für Ihr Objekt gilt, klären wir bei der Aufnahme.

Bin ich mit einem beauftragten Winterdienst aus der Haftung?

Die Pflicht lässt sich vertraglich übertragen, Sie bleiben aber in der Auswahl- und Kontrollverantwortung. Deshalb halten wir Zuständigkeiten schriftlich fest und dokumentieren die Einsätze — so haben Sie im Streitfall etwas in der Hand. Eine rechtsverbindliche Beurteilung Ihres Einzelfalls kann nur eine Anwältin oder ein Anwalt vornehmen.

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